Version [1.2]
- aktuelles Datum [2017-09-15] |
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Alle meine nicht gesendeten EMail - Texte / Notizen /
Anmerkungen etc. ⇒ Fließtext - Zeilentrenner das Pipe-Zeichen '|'. |
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2017-08-17 |
Guten Tag Herr XXXXXXX, leider haben sie mir auf mein EMail keinen Termin für ein Gespräch genannt. Ich habe nachfolgend eine Text formuliert, den sie bitte an das LG in Köln senden (Montag, 21.08.2017).
Herr XXXXXXX, bitte Weiterleitung des Schreibens an das Gericht, an meine EMail - Adresse. Desweiteren, bitte geben sie der Gegenseite einen Termin für eine Antwort vor, schriftlich und belastbar. Herr XXXXXXX, sie können jetzt sagen, es ist zu spät für einen Vergleich. Nur letzendlich zahle ich die Rechnung/en und ich wünsche, dass sie den obigen Text verwenden. Sie können ja darauf hinweisen, dass dieser Text nicht mit ihrer | Ansicht / Meinung konform läuft und sie für dieses Schreiben nicht verantwortlich sind. Zum Thema Kosten, wenn, dann lautet ihre Rechnung auf den gleichen Betrag wie der der Gegenseite! Oder? Und noch eins, bitte senden sie mir alle Unterlagen die sie zu diesem Fall vorliegen haben. Mit freundlichem Gruß F.G.H., XXXXXXXXXXXXXX P.S.: Ich frage mich noch, ob ich Namen in Unterlagen schwärzen soll oder nicht? |
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Hallo Lieber Besucher, ich habe ein Projekt am laufen, für das ich mir dieses Domain "van-ameyde" gesichert habe. Und zwar einen Roman über einen Mann aus Ameyde, ein Ausgangspunkt / Ort / Stadt, um in die Geschichte einzugehen. Wie es sich für einen Roman gehört, ist der Titel des Romans gleichzeitig auch der Name der Internetseite : Van-Ameyde, der Mann aus Ameyde. Zum Inhalt kann und will ich nicht weiter eingehen. Bis demnächst, ihr F.G.H. |
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2016-05-31 |
In dem Rechtsstreit Van Ameyde GmbH Germany AG gegen Hammer gibt es einen Gütetermin und frühen ersten Termin. Dienstag, 31.05.2016, 10:15 Uhr - 02. Etage, Sitzungssaal 0235 - Luexemburger Straße 101 - 50939 Köln. Ich werde versuchen Reporter von Zeitschriften zu diesem Termin einzuladen. Da ja diese Problematik auch andere Nutzer des Internets interessieren könnten. Da kommt sicher zur Sprache wie das deutsche Recht die Rechte der freien Meinungsäußerung handhabt. Und dieverser Aktivitäten von Rechtsanwälten (Schulte-Franzheim und die Revolvermänner AG) diese haben sich ja jetzt eine neue Aufgabe gesucht und erschaffen . Es gab ja eine Möglichkeit sich außerhalb des Gerichtes zu einigen. Ich gebe freiwillig alle meine Rechte an der Domain "van-amedyde.de" auf und werde demzufolge keine Texte zu dieser Firma oder diesen Personen mehr verbreitenIm .Gegenzug habe ich eine vollständige Freistellung von möglichen anfallenten Kosten erwartet. Ergebnis : Strigtes Ablehnung einer möglichen Einigung, ja wenns um Geld geht (leicht verdientes) da hörte die "Freundschaft" auf. Ich erwarte ja, daß das Gericht diese Klage zurückweist. Da ja doch einige Punkte für mich sprechen.
ich diese kopieren und auf meiner Domain anzeigen lassen. |
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Wenn Fragen bestehen die auf eine Antwort warten, meine EMail - Adresse : hammefan[at]vodafone[dot]de - Bitte selbständig editieren ... | ||||
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Guten Tag ..., ich bin auf ihre Homepage : "www. xxxxxxxxxx.de" mit „Datum der Erstellung“ gestoßen. Ich habe gerade ein Problem mit einer Domain bei der der Name durch einen Bindestrich getrennt, auf meinen Namen registriert ist. Ein Rechtsanwalt der den Besitzer einer anderen Domain, identisch in der Bezeichnung ohne diesen Bindestrich vertritt, hat mir eine Unterlassungserklärung zukommen lassen mit der Aufforderung meinen Domainname der vom Datum her jünger ist wie die Domain ohne Bindestrich, zu löschen. In diesem Zusammenhang ist mir ihre WWW-Seite aufgefallen die ohne einen Bindestrich geschrieben wird. Es gib jetz (im Netz per Google zu finden) einen Domain-Namen - Homepage : "www.xxxxx-xxxxx.de" mit „Datum der Erstellung“. Ist ihnen das egal / gleich, dass es eine Homepage gibt die sich nur dadurch unterscheidet, dass ein Bindestrich die Namen trennt. Sie haben zudem auch das gleiche wirtschftliche Anliegen. Oder ist es so, dass sie sich mit dem anderen Domain-Besitzer in dieser Sache einig sind, diese Sachlage nicht per Gerichtsentscheid klären zu lassen wer seinen Domain-Namen löschen muss. Und kann jeder, auch als Privatperson den Besitzer der „jüngeren“ Domain eine Unterlassungserklärung zu kommen lassen. Danke, mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach |
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Guten Tag, in dem Internetauftritt „www.xxxxx-xxxxxe“ fehlt ein Impressum. Wenn man die einschlägigen Rechtsmittel liest, hat nur eine Privatperson nicht die Pflicht ein Impressum anzugeben. Desweiteren bin ich erstaunt, daß eine Rechtsanwaltskanzlei die versucht seriös aufzutreten es nicht schafft eine eindeutige Internetauftritt anzulegen und darzustellen. Ich werde diesbezüglich die für sie zuständige Anwaltskammer anschreiben und diese aufzufordern sie auch ihre Pflicht der Anzeige hinzuweisen. Ich werde mich sodann auch noch bei einem Rechtsanwalt „schlau“ machen ob dieses Verhalten einer Abmahnung bedarf. Mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach |
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frei |
Sehr geehrte Damen und Herren, von einer Rechtsanwaltskanzlei erwarte ich Seriosität, Eindeutigkeit und eine klare Darstellung bei der Internetpräsenz. Diesen oben genannten Forderungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei „Schulte-Franzheim“ mit der WWW-Adresse „www.xxxxx-xxxxx.de“ nicht gerecht. 1. Es fehlt das Impressum | 2. Es ist im eigendlichem Sinne keine Interentdarstellung sondern nur eine Paßwort - Abfrage Ich nehme sie als Aufsicht über die Rechtsanwälte im Raum Köln in die Pflicht. Diese Darstellung ist meiner Meinung nach grenzwertig und ich Bitte sie um eine Überprüfung dieser Sachlage. Ich Bitte weiterhin um eine Rückanwort ob mein Anmerkungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Und meine Frage geht dahin ob ich als Privatperson der Rechtsanwaltkanzlei „Schulte-Franzheim“ eine Unterlassungserklärung zukommen lassen kann. Mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach |
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