Version [1.2] - aktuelles Datum [2017-09-15]

Datum

Alle meine nicht gesendeten EMail - Texte / Notizen / Anmerkungen etc. ⇒ Fließtext - Zeilentrenner das Pipe-Zeichen '|'.
Anmerkung : Wenn es sich um den Schreiber dieser WWW-Seite / n handelt schreibe ich "F.G.H." weitere Namen werden mit "X" in der Länge der jeweiligen Namen geschrieben.
Die jeweiligen Text sind absteigend sortiert, der älteste ist auch der letzte Text.




frei

weiterer Text



2017-08-17


Guten Tag Herr XXXXXXX,
leider haben sie mir auf mein EMail keinen Termin für ein Gespräch genannt.
Ich habe nachfolgend eine Text formuliert, den sie bitte an das LG in Köln senden (Montag, 21.08.2017).

  1. Ich lehne das Angebot und die Möglichkeit, die Domain "www.xxx-xxxxxx.de" freiwillig freizugeben, ab.
    Ich wäre zu einer freiwilligen Domain - Rückgabe bereit, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt werden
    Die Kosten, eigene, Gerichtskosten und Kosten für den Rechtsanwalt des Beklagten F.G.H. -> XXXXXXX) übernimmt XXXXXXX-XXXXXXXXX respektive XXX XXXXXX.
    Dafür bin bereit auf die Veröffentlichung alles Unterlagen die ich zu diesem Vorfall vorliegen habe und noch bekommen werde zu verzichten. Desweiteren bin ich bereit Äußerungen und Benennug zu den Beteiligten sofort bei Annahme des Vorschlages einzustellen. Die freiwillige Rückgabe der Domain erfolgt mit Auslauf der Vertrages mit XXXXXX August 2018 (siehe Unterlage).
  2. Sollten meine Vorschläge abgelehnt werden, so bitte ich um zügigen Abschluss des Gerichtsprozesses und Erteilung eine Urteiles.
    Damit ich nach Rechtskräftigkeit des Urteiles die Unterlagen sofort ins Netz stellen kann. Desweiteren werde im unter Nutzung meiner Meinungsfreiheit die Beteiligten namentlich benennen | und meine Meinung zum Verhalten von XXX XXXXXX der Netzgemeinde kundtun.
Der Punkt 2. und folgenter ist wichtig, damit die Gegenseite vorgewarnt ist und kein Unwissen vertäuschen kann.
Herr XXXXXXX, bitte Weiterleitung des Schreibens an das Gericht, an meine EMail - Adresse. Desweiteren, bitte geben sie der Gegenseite einen Termin für eine Antwort vor, schriftlich und belastbar. Herr XXXXXXX, sie können jetzt sagen, es ist zu spät für einen Vergleich. Nur letzendlich zahle ich die Rechnung/en und ich wünsche, dass sie den obigen Text verwenden.
Sie können ja darauf hinweisen, dass dieser Text nicht mit ihrer | Ansicht / Meinung konform läuft und sie für dieses Schreiben nicht verantwortlich sind.
Zum Thema Kosten, wenn, dann lautet ihre Rechnung auf den gleichen Betrag wie der der Gegenseite! Oder?
Und noch eins, bitte senden sie mir alle Unterlagen die sie zu diesem Fall vorliegen haben. Mit freundlichem Gruß F.G.H., XXXXXXXXXXXXXX
P.S.: Ich frage mich noch, ob ich Namen in Unterlagen schwärzen soll oder nicht?




frei


Hallo Lieber Besucher, ich habe ein Projekt am laufen, für das ich mir dieses Domain "van-ameyde" gesichert habe. Und zwar einen Roman über einen Mann aus Ameyde, ein Ausgangspunkt / Ort / Stadt, um in die Geschichte einzugehen. Wie es sich für einen Roman gehört, ist der Titel des Romans gleichzeitig auch der Name der Internetseite : Van-Ameyde, der Mann aus Ameyde. Zum Inhalt kann und will ich nicht weiter eingehen. Bis demnächst, ihr F.G.H.




2016-05-31


In dem Rechtsstreit Van Ameyde GmbH Germany AG gegen Hammer gibt es einen Gütetermin und frühen ersten Termin.

Dienstag, 31.05.2016, 10:15 Uhr - 02. Etage, Sitzungssaal 0235 - Luexemburger Straße 101 - 50939 Köln.

Ich werde versuchen Reporter von Zeitschriften zu diesem Termin einzuladen. Da ja diese Problematik auch andere Nutzer des Internets interessieren könnten.
Da kommt sicher zur Sprache wie das deutsche Recht die Rechte der freien Meinungsäußerung handhabt. Und dieverser Aktivitäten von
Rechtsanwälten (Schulte-Franzheim und die Revolvermänner AG) diese haben sich ja jetzt eine neue Aufgabe gesucht und erschaffen .
Es gab ja eine Möglichkeit sich außerhalb des Gerichtes zu einigen. Ich gebe freiwillig alle meine Rechte an der Domain "van-amedyde.de" auf und werde
demzufolge keine Texte zu dieser Firma oder diesen Personen mehr verbreitenIm .Gegenzug habe ich eine vollständige Freistellung von möglichen anfallenten
Kosten erwartet. Ergebnis : Strigtes Ablehnung einer möglichen Einigung, ja wenns um Geld geht (leicht verdientes) da hörte die "Freundschaft" auf.
Ich erwarte ja, daß das Gericht diese Klage zurückweist. Da ja doch einige Punkte für mich sprechen.
  • Da das Gericht, Schulte-Franzheim und Van Ameyde sich in einem Umkreis von nur 2 km befindet gehe ich von eine Beeinträchtigung
    meiner Interessen aus, da meiner Meinung nach eine Unabhängigkeit der betreffenden Parteien nicht gegeben ist.
  • Der Betrag des Streitwertes ist zu hoch, es wurde in keiner Form eine wirtschaftlicher Schaden verursacht.
    Es genügt sich unter dem Suchbegriff „Van Ameyde“ in Netz umzuschauen da gibt es genügend andere Einträge
    die zum Verhalten von Van Ameyde im speziellen zur KFZ-Versicherungen ihre Meinung kundtun. Da bin ich mit meiner Domain nicht der einzige.
  • Ich bestreite, dass Van Ameyde eine uneingeschränktes Recht, über meine Domain hat, dazu nachfolgendes
  1. ich bin als Privatperson der Eigentümer der Domain
  2. nie versucht habe diese Domain unter Zahlung eine Betrages zu verkaufen
  3. meine Recht auf freie Meinungsäußerung habe und nutze
  4. ich Van Ameyde frühzeitig über den Eintrag meiner Domain unterrichtet habe
  5. nur Interessen der Revolvermänner AG und Schulte-Franzheim liegen vor
  6. es gibt mehr Google-Einträge mit „van-ameyde“ als „vanameyde“
Nach Erhalt von Unterlagen durch das Gericht (nach Erteilung eine Urteils habe ich das Recht diese zu veröffentlichen - vorher nicht, also abwarten) werde
ich diese kopieren und auf meiner Domain anzeigen lassen.




frei

Dieser Hompage-Seite ist der Nachfolger eine WWW-Seite auf der ich meine Aktivitäten zu einem Unfall am 07.07.2014 in Kalchreuth mit einem Fahrzeug aus den Niederlanden (NL) hatte.
Ich habe letzendlich die Seite registrieren lassen da mein Frust und der Mangel der Bereitschaft mir schnell und zügig weiterzuhelfen, fehlte.
Ich bin dann mit diesem Auto (VW Polo) länger als 6 Monate gefahren, daß ich nicht angehalten worden bin ist das einzig positive.
Zu Beginn der WWW-Seiten stehen auch Nachträge die ich nach einem Anschreiben per EMail erstellt habe. So im nachhinein denke ich doch, daß ich da auf Fake-Emails reingefallen bin.
Der oder die Schreiber wollten sicher, daß ich mich über die Versicherung "negativ" äußere, daß liegt mir fern, da ja auch dahinter nur Menschen stehen die ihre Arbeit machen.
Ob die WWW-Seite je von der Versicherung gelesen oder wahrgenommen wurde, bezweifle ich.
Nur bewußte Suche der "REVOLVERMÄNNER" nach Abmahngründen und diverser Gründe führten zu dieser von "Schulte-Franzheim" eingeforderten "Unterlassungserklärung".
Nachzufragen ist noch ob dier Versicherung davon weiss und dieses auch unterstützt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine "Unterlassungserklärung" zulässig ist, wenn die Versicherung darin keine Namenverletzung sieht.
Zudem hatte die Versicherung Zeit genug alle mögliche Kombinationen der Namen für sich registrieren zu lassen. Im Netz gibt es einige dieser vorständigen und möglichen Schreibweise von Namen......

Neuigkeiten zum Thema : Namenrecht - Stand 12.01.2016

Neue Informationen, die Versicherung kommt endlich in die Gänge, und hat am 12.01.2016 - frühmorgens - ihre Domain - Adressen erweitert (siehe Tabelle : Domain-Adressen).
Da hätte man ja schon früher draufkommen sollen. Wenn ich schon einen Markennamen zu haben "Glaube", so registriere ich doch (als Firma) alle mögliche Varianten.
Wie schon oben erwähnt, dafür gibt es im Netz viele Beispiele. Und es hat schon einer eine Domain registriert und bietet diese schon zum Kauf an.
Davon distanziere ich mich, meine Anliegen war Betroffene zu informieren, am Ball zu bleiben und sich nicht hinhalten lassen.
Ich bin mir sicher ohne Rechtsanwalt würde ich Heute noch auf mein Geld warten.
Da ja, der Unfall, endlich erledigt ist, war ich schon darüber diese Domain bei Strato zu kündigen, nur da kam auf einmal ein Weißer Ritter - Retter der Entrechteten und sein Handlanger.
Das ist kein Nonprofil-Label sondern ein Profit-Label.......

Zu den Akteuren bei diesem Drama habe ich eine neue Domain registriert.
Siehe dazu besonders die noch nicht verlinkten Seiten : revolver-und-maenner sowie schulte-und-franzheim, diese werden zu gegebener Zeit erweitert / registriert.

Vorher hat man auch versucht mich mit gelinkten E-Mails (bei Interesse gebe ich diese weiter) a.) Auszukundschaften ob diese WWW - Adresse aktuell ist und b.) ob den wirklich diese WWW – Seite einer Person zu zuordnen ist. Dabei hat man übersehen, dass ich schon im Juli 2014 "Van Ameyde Deutschland" informiert habe, dass ich obige WWW - Seite für mich reservieren werde. Dabei hat "Van Ameyde Deutschland" selbst versäumt die vermeintlich namensgleichen WWW - Seiten für sich zu reservieren, ich schließe daraus, dass "Van Ameyde Deutschland" auch keine Verstoß des Namenrecht darin erkennt. Ich halte diese Schreiben für einen Versuch, mit wenig Aufwand Geld einzutreiben. Ich habe auch keine Unterlage darüber hinaus erhalten mit dem Nachweis, dass „Van Ameyde Deutschland“ diese Aktionen fördert und befürwortet.

Sollten sie diesbezüglich auch schon Bekanntschaft mit den jeweiligen Adressen gemacht haben und mir davon berichten wollen, so scheuen sie sich nicht an vorhandene E-Mail-Adresse zu schreiben.



Hallo, lieber Leser, eine Geschichte.

Da sitzt ein Junge mit einem roten Eimerchen im Sand und schaufelt den Sand in dieses Eimerchen, kippt diesen aus und wieder ein und so weiter. Da gibt es auch ein Mädchen mit einem gelben Eimerchen, sitzt auch im Sand und schaufelt Sand in ihr gelbes Eimerchen und so weiter. Und da wäre noch ein Junge oder Mädchen, für die Geschichte nicht so wichtig. Der / Das sich zur Aufgabe gemacht hat, Ordnung in diesen Sandkasten zu bringen. Hat wohl kein Eimerchen aber eine Idee, wieso nicht ein Spiel anstoßen, hat ja sowieso nichts anderes zu tun. Geht nun zu dem Jungen mit dem roten Eimerchen und sagt diesem, jetzt höre mal, auf der anderen Seite sitzt ein Mädchen mit einem gelben Eimerchen, dein rotes Eimerchen ist dem sehr ähnlich. Rück es raus, sonst bekommst du Ärger. Der Junge mit dem roten Eimerchen ist sich dieser Sachlage nicht bewusst und hat dementsprechend auch kein Unrechtsbewusstsein da ja jeder auf seiner Seite den Sand schaufelt ohne den anderen zu behelligen. Da keine Reaktion des Jungen mit dem roten Eimerchen, schaltet der Junge / das Mädchen ohne einen Grund dafür zu haben eine Kindergärtnerin ein mit der Aufforderung jetzt dem Jungen mit dem roten Eimerchen diesen sofort freizugeben und sein Sand schaufeln zu unterlassen. Der Junge mit dem roten Eimerchen sieht dass nicht ein und schaufelt weiter ohne darauf einzugehen. Jetzt wird die Kindergärtner aber schrecklich böse und schaltet sogar die Oberaufsicht über diesen Sandkasten ein. Diese Oberaufsicht hat nicht besseres zu tun als den Jungen mit dem roten Eimerchen zu ermahnen und eine Frist zu geben endlich den roten Eimer freizugeben. Derweil sitzt das Mädchen mit dem gelben Eimerchen und schaufelt und schaufelt. Hat von dem nichts mitbekommen. Warum auch, es wurde ja von dem Jungen mit dem roten Eimerchen nicht behelligt. Da es den Sand den es in den gelben Eimerchen schaufelt sofort in den großen gelben Eimer eines Jungen schaufelt. Es braucht also den roten Eimer überhaupt nicht. Das Ende vom Lied, es muss nur jemand da sein der das friedliche Beisammensein eines Sandkasten stört, schon zieht Unfrieden ein.

Sinnspruch : Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.


Obiger Text ist in Zusammenhang mit dem bestreben von "Schulte-Franzheim" und der "Revolverblätter AG" mir den Domainnamen "van-ameyde" gerichtlich abzunehmen.
Ich bin mir ja nicht sicher was ein Gericht dazu bringt bei einer, von einer ausstehenden Interessengruppe angestoßenen Sache ( es geht wie immer um Geld ), mitzuspielen.

Die Reaktion vom Gericht könnte lauten :

"Wir haben den Einwand wahrgenommen, als völlig hirnrissigen Pseudo Moralapostel Bullshit eingestuft und nach langen Lachen entschieden, dass auch nur der Hauch einer ernsthaften Antwort die völlige Verschwendung wertvoller Lebensenergie wäre."

Bei Interesse sende ich dem Leser die vom Gericht erhaltenen Unterlagen zu. Siehe unten stehende E-Mail-Adresse...



Tipps für eine zügige Abwicklung bei Verkehrsunfällen innerhalb Deutschlands mit ausländischen Unfallverursachern...


Das wichtigste,wohl Allgemeinplätze (Selbstverständlichkeiten) aber trotzdem beachten:

  1. Nur bei wirklichen Bagatellschäden sich direkt also 1 : 1 verständigen
  2. Wenn offensichtlich ein größerer Schaden entstanden ist, die Polizei zur Unfallaufnahme holen, sich nicht vom Unfallverursacher davon abhalten lassen
  3. Ein schriftliche Anerkennung der Schuld am Unfall verlangen / einfordern
  4. Die Daten der Versicherung (Versicherungsnummer, Name, Adresse) geben lassen / sich notieren, den Führerschein zeigen lassen, Kontrolle ob Fahrer Alkohol getrunken hat
  5. Fotos vom Unfallort (Kennzeichnung der Position mit Kreide / Maßband etc.), den Fahrzeugen machen und wenn möglich / sinnvoll vom Nummernschild und Fahrer
  6. Zeugen des Unfalles ansprechen und Adressen austauschen
  7. Den Unfallort nur wenn wirklich der Verkehr behindert wird verlassen, also an einem anderen Ort den Unfall aufnehmen
  8. Über nachfolgende Adresse, Daten über Versicherung der Unfallverursachers ermitteln : "Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstr. 43/43 G, 10117 Berlin - Kontakt per E-Mail, Brief, Telefon..."
  9. Unverzüglich die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren dabei Daten benennen / nachreichen
  10. Kurzfristig eine Rechtsanwalt einschalten für Schriftverkehr und Kontaktaufnahme, nicht versuchen selbst aktiv zu werden



Kommantar:


Hallo, ich bewundere die jeweiligen Frauen und Männer. Da haben sie auf Kosten der Allgemeinheit das erste und zweite Staatsexamen abgelegt. Den Titel Rechtsanwalt und sogar den Doktor-Titel erhalten. Und jetzt nach dem sie alle Hürden übersprungen haben stellen sie fest niemand hat auf sie gewartet. Es sind nur noch Restbestände für sie übrig. Da sind nur Mahnbeschwerden, Einsprüche, Verfolgung von rufschädigenden Äußerungen Domain - Beschwerden und so weiter und sofort für sie übrig. Also nur Kleinkram. Aber wenn schon nicht die große Nummer, so kann man wenigsten den kleinen Mann / Frau mit Unterlassungserklärungen behelligen. Das auch dieser kleine Mann / Frau durch seine Steuerabgaben zum erlangen der höheren Weihen beigetragen haben ist ja nicht so wichtig. Statt sich durch Mediation durch zu quälen gleich der große Hammer, selber Schuld.

Ich hatte ja noch in jungen Jahren den Arztberuf, den Doktor, den Rechtsanwalt als auf einer höheren Stufe wie unsereiner stehen sehen.
Jetzt auf den Boden der Tatsachen runter gebrochen, denke ich das sind alles arme …Wie heißt es so schön, euphemistisch gesprochen : überhaupt nicht gut, sehr ungünstig, beschissen ...




Hallo, nachfolgend meine Erfahrungen mit benannter Versicherung - Stand der Dinge : Montag, 01. September 2014 / 10:35 Uhr

Den unten stehenden Text, habe ich geschrieben nach mehrmaliger Aufforderung sich zu melden ohne Reaktion. Jetzt bekam ich einen Anruf, daß es sich noch verzögert, Bearbeitung aber angestoßen ist. Da dieses Gespräch informativ und positiv war, habe ich mich entschlossen den Text durchzustreichen. Jetzt sind wieder Wochen vergangen ohne Reaktion. Ich warte trotzdem dann mal ab was noch kommt. Meine eigene Versicherung würde den Schaden ja zahlen, nur hätte ich dann mit einen Heraufstufung meiner Versicherungsjahre zu rechnen. Ich gehöre ja zu der Gruppe von Personen, die für einen gemachten Schaden geradestehen und daß auch von anderen erwarten.

Ich bin mir sicher, daß die Angestellten für das Verhalten (aussitzen, zeitschinden, verzögern) das sie an den Tag legen, grundsätzlich nichts können. Das wird sicher von der Leitung und Vorgesetzten "vorgegeben" und wehe die jeweilige Person weicht davon ab. Wie ja allgemein bekannt "stinkt der Fisch vom Kopf ab". Da ist es wichtiger den Ertrag und die Bezüge hoch zuhalten. Ob jetzt jemand damit in ernstliche Geldschwierigkeiten kommt ist eigendlich nicht wichtig. Da gibt es ja noch die Versicherung des Geschädigten, soll die erstmal schauen, besonders dann wenn eine Kasko-Versicherung vorhanden ist.

Das diesem Verhalten bisher kein Gericht gerügt oder beschnitten hat ist mir ein Rätsel.

Da hilft nur eins....weinen und klagen....vielleicht hilfts.... schaden wirds schon nicht....

Das wichtigste,wohl Allgemeinplätze ( Selbstverständlichkeiten) aber trotzdem beachten:
  1. Nur bei wirklichen Begatellschäden sich direkt also 1 : 1 verständigen
  2. Wenn offensichtlich ein größerer Schaden enstanden ist , die Polizei zur Unfallaufnahme holen, sich nicht von Schädiger davon anhalten lassen
  3. Ein schriftliche Anerkennung der Schuld am Unfall verlangen / einfordern
  4. Fotos von den Fahrzeugen machen und wenn möglich vom Nummerschild und Fahrer
  5. Den Unfallort nur wenn wirklich der Verkehr behindert wird verlassen, also an einem anderen Ort den Unfall aufnehmen



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Wenn Fragen bestehen die auf eine Antwort warten, meine EMail - Adresse : hammefan[at]vodafone[dot]de - Bitte selbständig editieren ...
frei


Guten Tag ...,
ich bin auf ihre Homepage : "www. xxxxxxxxxx.de" mit „Datum der Erstellung“ gestoßen. Ich habe gerade ein Problem mit einer Domain bei der der Name durch einen Bindestrich getrennt, auf meinen Namen registriert ist. Ein Rechtsanwalt der den Besitzer einer anderen Domain, identisch in der Bezeichnung ohne diesen Bindestrich vertritt, hat mir eine Unterlassungserklärung zukommen lassen mit der Aufforderung meinen Domainname der vom Datum her jünger ist wie die Domain ohne Bindestrich, zu löschen. In diesem Zusammenhang ist mir ihre WWW-Seite aufgefallen die ohne einen Bindestrich geschrieben wird. Es gib jetz (im Netz per Google zu finden) einen Domain-Namen - Homepage :
"www.xxxxx-xxxxx.de" mit „Datum der Erstellung“. Ist ihnen das egal / gleich, dass es eine Homepage gibt die sich nur dadurch unterscheidet, dass ein Bindestrich die Namen trennt. Sie haben zudem auch das gleiche wirtschftliche Anliegen. Oder ist es so, dass sie sich mit dem anderen Domain-Besitzer in dieser Sache einig sind, diese Sachlage nicht per Gerichtsentscheid klären zu lassen wer seinen Domain-Namen löschen muss. Und kann jeder, auch als Privatperson den Besitzer der „jüngeren“ Domain eine Unterlassungserklärung zu kommen lassen.
Danke, mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach

frei


Guten Tag,
in dem Internetauftritt „www.xxxxx-xxxxxe“ fehlt ein Impressum. Wenn man die einschlägigen Rechtsmittel liest, hat nur eine Privatperson nicht die Pflicht ein Impressum
anzugeben. Desweiteren bin ich erstaunt, daß eine Rechtsanwaltskanzlei die versucht seriös aufzutreten es nicht schafft eine eindeutige Internetauftritt anzulegen und darzustellen. Ich werde diesbezüglich die für sie zuständige Anwaltskammer anschreiben und diese aufzufordern sie auch ihre Pflicht der Anzeige hinzuweisen. Ich werde mich sodann auch noch bei einem Rechtsanwalt „schlau“ machen ob dieses Verhalten einer Abmahnung bedarf.
Mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach

frei


Sehr geehrte Damen und Herren,
von einer Rechtsanwaltskanzlei erwarte ich Seriosität, Eindeutigkeit und eine klare Darstellung bei der Internetpräsenz. Diesen oben genannten Forderungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei „Schulte-Franzheim“ mit der WWW-Adresse „www.xxxxx-xxxxx.de“ nicht gerecht.
1. Es fehlt das Impressum | 2. Es ist im eigendlichem Sinne keine Interentdarstellung sondern nur eine Paßwort - Abfrage
Ich nehme sie als Aufsicht über die Rechtsanwälte im Raum Köln in die Pflicht. Diese Darstellung ist meiner Meinung nach grenzwertig und ich Bitte sie um eine Überprüfung
dieser Sachlage. Ich Bitte weiterhin um eine Rückanwort ob mein Anmerkungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Und meine Frage geht dahin ob ich als Privatperson der Rechtsanwaltkanzlei „Schulte-Franzheim“ eine Unterlassungserklärung zukommen lassen kann.
Mit freundlichem Gruß F.G.H., Herzogenaurach